UVV Prüfungen gemäß BetrSichV

„safety first“

Ein komplexes Regelwerk stellen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für Unternehmen dar. Die alte Bezeichnung „Unfallverhütungsvorschriften“ wurde ersetzt durch DGUV.

Hierbei sind verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten. Wurde die jährliche UVV-Prüfung nicht durchgeführt und protokolliert, drohen dem Betrieb bei Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften empfindliche Bußgelder.

Die Berufsgenossenschaft wird bei einem Arbeitsunfall die Kosten gegebenenfalls nicht übernehmen und überträgt diese dann auf das Unternehmen bzw. den Verantwortlichen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der UVV-Erstprüfungen und den wiederkehrenden Prüfungen gemäß BetrSichV.

Wir stellen sicher, dass alle Betriebs- und Arbeitsmittel, die eingesetzt werden, in regelmäßigen Abständen von einem Jahr, von einer sachkundigen Person ausreichend geprüft werden, sowie die Prüfung fachgerecht dokumentiert wird.

Unsere Themengebiete:
  • Gerüste gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV Information 201 011
  • Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100 500 Kapitel 2.12
  • Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
  • Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308 002
  • Teleskopmaschinen gemäß DGUV Grundsatz 308 009, FEM 4004
  • Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore / Brandschutztüren und Tore gemäß ASR A1.7
  • Kraftbetriebene Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100 500
  • Lastaufnahme-, Anschlag- & Hebemittel gemäß DGUV R100 500, DGUV I 556, VDI2700 Blatt 3
  • Leitern & Tritte gemäß DGUV Information 208 016
  • Regale gemäß DGUV G 312 906 & DGUV R 112 198

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

Nach Angebot

Dauer: Nach Aufwand