Brandschutzhelfer-Ausbildung 

Gemäß DGUV Information 205-023

Laut DGUV Information 205-023 sind Brandschutzhelfer für jedes Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfern bereits in der Entstehungsphase gelöscht werden. Deshalb ist es äußerst wichtig gut ausgebildete Brandschutzhelfer im Betrieb zu haben, die in der ersten Phase eines Brandes richtig reagieren.

Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Brandversicherern, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden erfüllt.

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar!

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige jährliche Unterweisung aller Beschäftigten und eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern.

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend, bei z.B. höherer Gefährdungsbeurteilung entsprechend  mehr.

In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen die theoretischen Grundlagen sowie in praktischen Übungen den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Ausbildungsdauer in Theorie und Praxis ca. 3-4 Stunden.

Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat.

Die Schulung kann  bei ausreichend Übungsfläche, selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine Inhouse Schulung.

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

129,00 €

Dauer: 3-4 Stunden


Mindestteilnehmerzahl: 10


DGUV Information 205-023