Teleskopstapler – Zusatzqualifizierung für Fahr- und Bedienpersonal (Stufe 2a und/oder 2b)

Zusatzqualifizierung entsprechend DGUV Grundsatz 308-009

Beim Teleskopstapler gibt es in den Ausbildungsstufen eine Besonderheit. Neben der allgemeinen Qualifikation (Stufe 1) auf einem  Teleskopstapler mit starrem Aufbau, sieht der DGUV Grundsatz die Zusatzqualifikation in zwei Stufen vor:

Stufe 2a – Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb*

Stufe 2b – Einsatz als Hubarbeitsbühne**

*Liegt bereits ein Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003  „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ zum Führen von Fahrzeugkranen oder LKW-Ladekranen vor, kann die Stufe 2a bescheinigt werden. Umgekehrt berechtigt die Zusatzqualifizierung der
Stufe 2a nicht zum Führen von Kranen.

**Liegt bereits ein Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen mit Teleskoparm vor, kann die Zusatzqualifizierung nach Stufe 2b bescheinigt werden. Umgekehrt berechtigt die Zusatzqualifizierung der Stufe 2b nicht zum Führen von Hubarbeitsbühnen

Sofern erforderlich, vermitteln wir Ihnen in der Ausbildung der Stufe 2a und/oder 2b das nötige Wissen in Theorie und Praxis.

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach Umfang der gewünschten Qualifikation.

Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Arbeitsgerät praxisnah einzuüben.

Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Für Teilnehmer mit nachweisbarer Praxiserfahrung besteht die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen.  Sprechen Sie uns an!

Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

ab 269,00 €

Dauer: 1 Tag


  • Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Teleskopstapler sind rechtlich abgesichert und vermeiden persönliche Haftungsrisiken.
  • Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 309-008 werden erfüllt.
  • Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
  • Mindestalter 18 Jahre*
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Allgemeine Ausbildung (Stufe1) erfolgreich absolviert

*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung
  • Betrieb allgemein
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Betrieb von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung
  • Prüfungen
  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Praktische Qualifizierung
  • Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 2a) oder/ und (Stufe 2b) beinhaltet einen theoretischen Teil,
    einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.
  • Fahrerausweis zum Führen von einem Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen oder/ und als Hubarbeitsbühne, sowie ein Zertifikat.
  • Teilnehmer die bereits Vorkenntnisse im Umgang mit Teleskopstaplern ohne drehbaren Oberwagen besitzen und die allgemeine, theoretische und praktische Ausbildung (Stufe1) bereits absolviert haben.

Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.

  • Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.

DGUV Grundsatz 308-009