Teleskopstapler – Qualifizierung für Fahr- und Bedienpersonal (Stufe 1)

Grundausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 308-009

Der Teleskopstapler ist eine wahre Allroundmaschine. Besonders bei geländegängigen und multifunktionalen Teleskopstaplern, die durch ihre Vielseitigkeit überall einsetzbar sind, trifft dies absolut zu. Die Teleskopstapler werden durch die verschiedenen Anbaugeräten zu universellen einsetzbaren Helfern für jeden Aufgabe.

Unsere Ausbildung erfüllen die Anforderungen nach dem DGUV Grundsatz 308-009.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen.

Die Ausbildung wird ausschließlich nach DGUV Grundsatz 301-005 durchgeführt, dies bietet Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.

Sie erhalten fundierte Kenntnisse der Steuerung und Technik der Maschine. Wir sensibilisieren Sie soweit, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden.

Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Teleskopstapler einzuüben.

Die Schulung der Stufe 1 findet mit einem Teleskopstapler mit starrem Aufbau sowie mit Gabelzinken, Ladeschaufel und Lasthaken statt.

Hinweis zu den Ausbildungsstufen:

  • Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen
  • Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
  • Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung

Für Teilnehmer mit nachweisbarer Praxiserfahrung besteht die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen.  Sprechen Sie uns an!

Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

465,00 €

Dauer: 2 Tage


  • Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Teleskopstapler sind rechtlich abgesichert und vermeiden persönliche Haftungsrisiken.
  • Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 309-008 werden erfüllt.
  • Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
  • Mindestalter 18 Jahre*
  • Körperliche und geistige Eignung

*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung
  • Betrieb allgemein
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Betrieb von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen und Kranausrüstung
  • Prüfungen
  • Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Praktische Qualifizierung
  • Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil,
    einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.
  • Fahrerausweis zum Führen von einem Teleskopstapler (Stufe 1) sowie ein Zertifikat.
  • Teilnehmer die noch keine Vorkenntnisse im Umgang mit Teleskopstaplern besitzen und die allgemeine theoretische Ausbildung (Stufe1) noch nicht absolviert haben.

Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.

  • Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.
  • Wichtig! Für die Ausstellung des Fahrausweis werden zwei Passfotos benötigt.

DGUV Grundsatz 308-009