Krane – Qualifizierung für Fahr- und Bedienpersonal (Stufe 1)
Grundausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 309-003
Arbeiten mit einem Kran sind eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen mit dem Führen von Kranen beauftragt werden.
Die Ausbildung muss zudem regelmäßig durch eine jährliche Unterweisung aufgefrischt werden.
Unsere Ausbildung erfüllen die Anforderungen nach dem DGUV Grundsatz 309-003.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen.
Sie erhalten fundierte Kenntnisse der Steuerung und Technik der Maschine. Wir sensibilisieren Sie soweit, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden.
Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit dem Kran einzuüben.
Derzeit bieten wir Ausbildungen an folgenden Bauart an:
- Brückenkran
- Schwenkkran (Säulenschwenkkran)
- LKW-Ladekran
Für Teilnehmer mit nachweisbarer Praxiserfahrung besteht die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Sprechen Sie uns an!
Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
345,00 €
Dauer: 1 Tage
► Der Mehrwert
- Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Kranführer sind rechtlich abgesichert und vermeiden persönliche Haftungsrisiken.
- Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 309-003 werden erfüllt.
- Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
► Teilnahmevoraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre*
- Körperliche und geistige Eignung
*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!
► Inhalte in der theoretischen Ausbildung
Auszug:
- Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise von Kranen
- Betriebsanleitung des Herstellers
- Betriebsanweisung des Betreibers
- Krankontrollbuch
- Handzeichen für Einweiser
- Kranfahrweise (z. B. Nachlaufweg, Durchbiegung der Krankonstruktion unter Last)
- Prüfungen vor Arbeitsaufnahme
- Meldung festgestellter Mängel und Unregelmäßigkeiten
- Verhalten bei Störungen
- Koordination und Abstimmung bei Überschneidung von Arbeitsbereichen mehrerer Krane (z. B. Vorfahrtsregelung)
- zusätzliche Ausbildung für besondere Arbeitsweisen (z. B. kabellose Steuerung)
- besondere Gefährdungen bei Kranarbeiten im Freien (z. B. Verhalten bei Wind)
- Schrägzug
- Losreißen festsitzender Lasten
- Personenbeförderung
- Zusammenarbeit mehrerer Krane
- Kranprüfung (z. B. Intervalle, Prüfer).
► Abschluss
- Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil,
einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung. - Fahrerausweis zum Führen von einem Kran (Stufe 1) sowie ein Zertifikat.
► Zielgruppe
- Teilnehmer die noch keine Vorkenntnisse im Umgang mit Krane besitzen und die allgemeine theoretische Ausbildung (Stufe1) noch nicht absolviert haben.
► Veranstaltungsort
Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.
► Nicht vergessen!
- Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.
- Wichtig! Für die Ausstellung des Fahrausweis werden zwei Passfotos benötigt.
DGUV Grundsatz 309-003