Hubarbeitsbühnen – Bedienerausweis – für Anfänger und Praktiker (Stufe1)
Grundausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 308-008
Bediener von Hubarbeitsbühnen haben eine besonders große Verantwortung. Praktische Fähigkeiten und insbesondere fundiertes Fachwissen über die Funktionsweise und Grenzen der Hubarbeitsbühnen sind für die Tätigkeit elementar.
Bei dieser Ausbildung erwerben Sie alle Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen einer Hubarbeitsbühne.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen.
Die Ausbildung wird ausschließlich nach DGUV Grundsatz 308-008 durchgeführt, dies bietet Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.
Sie erhalten fundierte Kenntnisse der Steuerung und Technik der Maschine. Wir sensibilisieren Sie soweit, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden.
Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit der Hubarbeitsbühne praxisnah einzuüben.
Die Schulung der Stufe 1 findet in der Regel auf einer Teleskophebebühne statt. Selbstverständlich sind auch Schulungen (Stufe 2) auf weiteren Hebebühnenarten wie schweren LKW-Hebebühnen etc. möglich.
Für Teilnehmer mit nachweisbarer Praxiserfahrung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer zu verkürzen. Sprechen Sie uns an!
Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
389,00 €
Dauer: 2 Tage
► Der Mehrwert
- Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Hubarbeitsbühnen sind rechtlich abgesichert.
- Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 308-008 werden erfüllt.
- Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
► Teilnahmevoraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre*
- Körperliche und geistige Eignung
*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!
► Inhalte in der theoretischen Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Prüfung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
► Abschluss
- Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil,
einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung. - Fahrerausweis zum Führen von Hubarbeitsbühnen (Stufe 1) sowie ein Zertifikat.
► Zielgruppe
- Teilnehmer die noch keine Vorkenntnisse im Umgang mit Hubarbeitsbühnen besitzen und die allgemeine theoretische Ausbildung (Stufe1) noch nicht absolviert haben.
► Veranstaltungsort
Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.
► Nicht vergessen!
- Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.
- Wichtig! Für die Ausstellung des Fahrausweis werden zwei Passfotos benötigt.
DGUV Grundsatz 308-008