Hubarbeitsbühnen – Zusatzausbildung (Stufe 2)

Zusatzausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 308-008

Sie haben bereits eine allgemeine Ausbildung (Stufe 1) nach  DGUV Grundsatz 308-008 erfolgreich absolviert und Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen einer Hubarbeitsbühne erworben.

In der Ausbildung der Stufe 2 vermitteln wir Ihnen auf einer weiteren Bauart, z.B. einer Scherenhebebühne, Teleskopgelenkhebebühne etc. das nötige Wissen in Theorie und Praxis.

Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit der Hebebühne praxisnah einzuüben.

Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

269,00 €

Dauer: 1 Tag


  • Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Hubarbeitsbühnen sind rechtlich abgesichert.
  • Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 308-008 werden erfüllt.
  • Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
  • Mindestalter 18 Jahre*
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Allgemeine Ausbildung (Stufe1) erfolgreich absolviert

*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Prüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Die Zusatzausbildung (Stufe 2) beinhaltet einen theoretischen Teil,
    einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.
  • Im Fahrerausweis werden weitere Bauarten von Hubarbeitsbühnen eingetragen.
  • Teilnehmer die bereits Vorkenntnisse im Umgang mit Hubarbeitsbühnen besitzen und die allgemeine, theoretische und praktische Ausbildung (Stufe1) bereits absolviert haben.

Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.

  • Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.

DGUV Grundsatz 308-008