Erdbaumaschinen – Qualifizierung für Fahr- und Bedienpersonal (Stufe 1)

Grundausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 301-005

Mit Baumaschinen können erhebliche Personen- und Sachschäden in Folge einer unsachgemäßen Bedienung entstehen.

Laut Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und BG-Vorschriften dürfen Erdbaumaschinen nur von geschultem Personal bedient werden. In unserer Ausbildung vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren und vorausschauenden Betrieb von Erdbaumaschinen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Sicherheitsbestimmungen.

Die Ausbildung wird ausschließlich nach DGUV Grundsatz 301-005 durch geführt, dies bietet Ihnen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit.

Sie erhalten fundierte Kenntnisse der Steuerung und Technik der Maschine. Wir sensibilisieren Sie soweit, dass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, weniger Risiken eingehen und somit Unfälle im Betrieb vermeiden.

Im praktischen Teil erhalten Sie mit qualifizierten Trainern ausreichend Gelegenheit, in gemeinsamen Übungen, den sicheren Umgang mit der Erdbaumaschine einzuüben.

Die Schulung der Stufe 1 findet in der Regel auf einem Mobilbagger statt. Selbstverständlich sind auch Schulungen (Stufe 2) auf weitere Erdbaumaschinen, wie Radlader oder Raube möglich.

Für Teilnehmer mit nachweisbarer Praxiserfahrung besteht die Möglichkeit die Ausbildungsdauer zu verkürzen.  Sprechen Sie uns an!

Die Schulung kann selbstverständlich auch direkt in Ihrem Unternehmen stattfinden.

Bruttopreis (inkl. MwSt.)

ab 832,00 €

Dauer: 2-4 Tage


  • Erst nach Erwerb des Fahrausweises für Erdbaumaschinen sind rechtlich abgesichert und vermeiden persönliche Haftungsrisiken.
  • Die Anforderungen des DGUV Grundsatz 301-005 werden erfüllt.
  • Der Fahrausweis ist deutschlandweit anerkannt.
  • Mindestalter 18 Jahre*
  • Körperliche und geistige Eignung

*In Verbindung mit einer Berufsausbildung sind Ausnahmen ab 16 Jahren möglich!

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Erdbaumaschinen
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil,
    einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung.
  • Fahrerausweis zum Führen von Erdbaumaschinen (Stufe 1) sowie ein Zertifikat.
  • Teilnehmer die noch keine Vorkenntnisse im Umgang mit Erdbaumaschinen besitzen und die allgemeine theoretische Ausbildung (Stufe1) noch nicht absolviert haben.

Wir bieten die Ausbildung in Präsenz auf unseren Betriebsgelände in Waldbüttelbrunn, als auch Inhouse in ihrem Unternehmen an.

  • Für den Praxisteil bringen Sie bitte Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung mit.
  • Wichtig! Für die Ausstellung des Fahrausweis werden zwei Passfotos benötigt.

DGUV Grundsatz 301-005

Die praktische Ausbildung vor toller Kulisse bei uns in Waldbüttelbrunn. Hier eine Grundqualifikation für Erbaumaschinen der Bauart Radlader.